Die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen (HfÖV) bietet in Kooperation mit dem Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) die zertifizierte Weiterbildung „Psychosoziale Prozessbegleitung“ an. Die sechsmonatige Qualifizierungsmaßnahme vermittelt fundiertes interdisziplinäres Wissen und bereitet Fachkräfte auf die professionelle Unterstützung besonders schutzbedürftiger Opfer im Strafverfahren vor.
Seit 2017 haben insbesondere Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Mit der geplanten Ausweitung auf weitere Deliktsbereiche wächst der Bedarf an qualifizierten Fachkräften kontinuierlich.
Hier finden Sie den Flyer: Flyer Zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme Psychosoziale Prozessbegleitung (pdf, 589.2 KB)
In acht Modulen werden praxisnah und wissenschaftlich fundiert folgende Themenbereiche vermittelt:
Recht
Psychologie
Psychotraumatologie
Viktimologie
Kriminologie
Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung
Methoden- und Sozialkompetenz
Reflexion der eigenen Rolle im Strafverfahren
Die Weiterbildung kombiniert Präsenzveranstaltungen und Online-Lehre und umfasst:
135 Präsenzstunden
ca. 220 Stunden Selbststudium
Hospitationen bzw. Besuche von Opferberatungsstellen
Moot Court (simulierte Gerichtsverhandlung)
Abschlussarbeit
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein staatlich anerkanntes Zertifikat „Psychosoziale Prozessbegleitung“, das unter anderem von den Justizbehörden der Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen anerkannt wird.
Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen:
Soziale Arbeit und Sozialpädagogik
Pädagogik
Psychologie
sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
Zeitraum: November 2026 bis April 2027
Bewerbungsfrist: 15. September 2026
Kosten: 2.600 € inklusive Seminarunterlagen und Konferenzgetränken.
Zulassungsantrag: Anmeldeformular Zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme Psychosoziale Prozessbegleitung (docx, 64.1 KB)
Erwerb einer gesetzlich anerkannten Zusatzqualifikation
Praxisnahe Ausbildung durch Expertinnen und Experten aus Justiz, Polizei, Psychologie, Kriminologie und Opferhilfe
Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz im Opferschutz
Stärkung der Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren des Rechtssystems