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Neuer Weiterbildungskurs „Psychosoziale Prozessbegleitung“ beginnt im Oktober 2024

Seit dem Jahr 2017 haben besonders verletzliche Opfer insbesondere von Sexual- und Gewaltddelikten wie z.B. Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Beiordnung einer Psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines Psychosozialen Prozessbegleiters.

Der neunmonatige Kurs, der arbeitnehmer:innenfreundlich an Freitagen und Samstagen stattfindet, richtet sich an Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen und (Sozial-)pädagog:innen, die sich für die Begleitung von vulnerablen Opfern im Strafverfahren qualifizieren möchten.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme sind neben einem abgeschlossenen Studium der Psychologie, sozialen Arbeit oder (Sozial-)Pädagogik (bzw. einem vergleichbaren Hochschulabschluss) eine mindestens zweijährige Berufserfahrung.
Das von der HfÖV/dem IPoS ausgestellte Zertifikat ist die Grundlage für die Anerkennung als Psychosoziale Prozessbegleiter:in durch die Justizministerien und die spätere Beiordnung nach § 406g StPO im Strafverfahren. Weitere Informationen über die Kurszeiten und den Ablauf der Weiterbildung entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer Psychosoziale Prozessbegleitung (pdf, 621.2 KB).
Bewerbungen für die Weiterbildungsmaßnahme richten Sie bitte per Mail oder Brief an die

Hochschule für Öffentliche Verwaltung/das IPoS
Frau Gabriela Piontkowski
Doventorscontrescarpe 172C
28195 Bremen
E-Mail: gabriela.piontkowski@hfoev.bremen.de
Telefon: 0421 – 361 59908 oder 0171 - 3615985

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Formular Zulassungsantrag Psychosoziale Prozessbegleitung (docx, 63.6 KB) auf dieser Homepage und fügen Sie die dort im einzelnen aufgeführten Unterlagen bei. Legen Sie bitte in einem zweiseitigen Motivationsschreiben dar, was Sie bewegt, sich für die Weiterbildungsmaßnahme zu bewerben und auf welche Erfahrungen Sie ggf. bereits zurückgreifen können.